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05.05.2020

Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte

Lockerung der Maßnahmen - Schutz der Gesundheit oberstes Ziel

© dottedyeti – stock.adobe.com
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Ende vergangener Woche hat sich die Hessische Landesregierung nach der Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Regierungschefs der Länder im Kabinettausschuss Corona beraten und das weitere Vorgehen in der Corona-Krise festgelegt. Dabei wurden weitere Lockerungen der bestehenden Maßnahmen festgesetzt. Der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger bleibt bei den Abwägungen weiterhin das oberste Ziel.

Öffnen dürfen in Hessen seit 4. Mai unter Einhaltung der bestehenden Abstands– und Hygieneregeln:

  • Spielplätze
  • Museen, Ausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten
  • Tierparks, Zoos und Botanische Gärten
  • Hundesalons und Hundeschulen
  • Copyshops
  • Fahrschulen (nur für Berufskraftfahrer), Musikschulen und Privatunterricht (Einzelunterricht und in Kleingruppen bis fünf Personen.)
  • Friseure, Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen. (Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist zwingend vorgeschrieben.)
  • Medizinische Eingriffe und Operationen in Kliniken und ambulanten Praxen, die bislang untersagt waren, wenn sie nicht zwingend notwendig waren, dürfen wieder vorgenommen werden.
  • In Gesundheitseinrichtungen, z.B. Krankenhäusern und Arztpraxen, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese Pflicht gilt auch in Ladenstraßen und überdachten Einkaufszentren.
  • Erlaubt sind mit Einschränkungen wieder Besuche in Alten– und Pflegeeinrichtungen (siehe weiter unten)
  • Erlaubt sind mit Auflagen auch wieder Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte (siehe weiter unten)
Alle weiteren Maßnahmen und Beschränkungen für Hessen richten sich nach dem Beschluss von Bund und Ländern. 
Bereits am heutigen Mittwoch gehen die Beratungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder in die nächste Runde. Dabei stehen laut Pressemitteilung der Landesregierung Konzepte zur Öffnung von Kitas, Schulen, Sportstätten, Restaurants und Gaststätten sowie das Thema „Handel“ auf der Tagesordnung.

Gottesdienste und Besuche in Pflegeeinrichtungen
sind seit Anfang Mai wieder erlaubt

Gottesdienst-Besuche wieder möglich

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben eigene Konzepte zur Einhaltung der Abstandsregeln, der Hygiene und der Steuerung des Zutritts erarbeitet und zusammen mit den Ländern und dem Robert Koch-Institut abgestimmt.

Nach der Verordnung sind Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte unter folgenden Voraussetzungen wieder möglich:

  • Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Ausgenommen sind Personen, die in einem Haushalt zusammenleben 
  • Gegenstände, wie das Kollekten-Körbchen, dürfen nicht entgegengenommen und weitergereicht werden.
  • Geeignete Hygienemaßnahmen wie das Aufstellen von Desinfektionsspendern sind sicherzustellen.
  • Zudem müssen die Glaubensgemeinschaften die erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen entsprechend am Versammlungsort gut sichtbar aushängen.

Das Kabinett entschied des Weiteren, dass auch Zusammenkünfte bei Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen möglich sind – entsprechend der Regelungen für Gottesdienste (siehe auch unten stehenden Bericht).

Besuchsregeln in Alten– und Pflegeheimen

Gelockert werden auch die Besuchsregelung in Altenund Pflegeheimen. Diese Regelungen sollen mit einem möglichst umfassenden Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Pflegenden einhergehen.

Folgende Maßnahmen für die Besuche in Altenund Pflegeinrichtungen werden getroffen:

  • Die Einrichtungen müssen über ein individuelles Schutzkonzept verfügen – nach Maßgabe der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Handlungsempfehlungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie der einrichtungsbezogenen Hygienepläne.
  • Um das Infektionsrisiko soweit wie möglich zu minimieren, ist der Kreis der Besucher auf nahe Angehörige und enge Bezugspersonen begrenzt.
  • Entweder einem nahen Angehörigen oder einer engen Bezugspersonen wird der Besuch von einer Person pro Woche für eine Stunde gestattet.
  • Die Mindestabstände und Hygieneregeln müssen eingehalten werden.
  • Außerdem muss von den Besuchern ein entsprechender Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) getragen werden, der einen besseren Schutz bietet als eine sonst im öffentlichen Raum zulässige Mund-Nasen-Bedeckung.

Besuchsverbot bei der bdks gelockert

Seit dem 4. Mai ist auch das Besuchsverbot in den besonderen Wohnformen (stationäres Wohnen) der Baunataler Diakonie Kassel (bdks) gelockert. Etwa 600 Bewohner und ihre Familien und Freunde an vielen Standorten in Nordhessen waren von den Besuchsbeschränkungen betroffen. Nun darf jeder Bewohner pro Woche insgesamt eine Stunde Besuch empfangen.

Neue Regeln für Trauerfeiern und Hochzeiten in Baunatal

Trauerfeiern

Eine weitere Verabredung in der Bürgermeisterkreisversammlung sieht vor, dass größere Trauerhallen für Trauerfeiern wieder geöffnet werden.

Dies wird auch in Baunatal umgesetzt. So werden - unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln - die Trauerhallen in Großenritte für Trauerfeiern mit max. 25 Personen sowie die Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof für Trauerfeiern bis max. 30 Personen zugelassen.

Hochzeiten

In Baunatal sind ab sofort Hochzeiten im Trausaal mit bis zu acht Personen wieder zugelassen.

Rathaus/Stadtwerke nach Terminvereinbarung

Das Rathaus und die Baunataler Stadtwerke sind weiterhin nur nach Terminvereinbarung zugänglich. Alle weiteren Einrichtungen der Stadt sind geschlossen (siehe ).

Die Lage bleibt weiterhin ernst. Bitte halten Sie alle zur Eindämmung der Corona-Pandemie weiterhin die Abstandsregeln und Hygienevorschriften ein und halten Sie sich an die Maskenpflicht!