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12.05.2020

Neue Regeln zur Stärkung des Radverkehrs

Radfahren stärkt die Gesundheit nicht nur in Coronazeiten

Novellierung der Straßen-Verkehrsordnung gilt seit Ende April

In Sachen fahrradfreundliche Kommune ist die Stadt Baunatal ein Vorreiter. Verkehrssicherheit für Radfahrer und viele weitere Projekte begründen den Ruf Baunatals als fahrradfreundliche Stadt über die regionalen Grenzen hinaus. Das zeigt auch das hervorragende Abschneiden beim ADFC-Fahrradklimatest: In der Kategorie unter 50.000 Einwohner wurde Baunatal vor einem Jahr zur fahrradfreundlichsten Kommune Deutschlands gekürt.

Maßgeblichen Anteil an der Durchführung vieler Vorhaben hat die 2005 gegründete städtische Radprojektgruppe. Deren Mitglieder begrüßen die Novellierung der StVO, die Ende April in Kraft trat. Anliegen sei, mit den neuen Regeln insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer zu stärken, heißt es aus dem Bundesverkehrsministerium.

Regeln laut StVO-Novellierung (Quelle BMVI)

  • Radfahrer dürfen grundsätzlich nebeneinander fahren. Voraussetzung ist aber, dass Autos und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden, sonst muss hintereinander gefahren werden.
  • Für Kraftfahrzeuge gilt ein Mindestüberholabstand von 1,5 Meter innerorts und von 2 Meter außerorts für das Überholen von Passanten, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen. Bisher war lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben.
  • Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t müssen innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) einhalten.
  • Auf Fahrrädern dürfen Personen mitgenommen werden, wenn sie zur Personenbeförderung eingerichtet sind und der Radfahrer mindestens 16 Jahre alt ist.
Grünpfeil
  • Mit der StVO-Novelle wird die bestehende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wurde ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt:
 
  • Ein generelles Halteverbot für Autofahrer gilt auf Schutzstreifen für den Radverkehr, die den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie trennen. Bislang durften Autos dort bis zu drei Minuten halten.
 
Fahrradzone
  • Analog zu den Tempo 30-Zonen können nun auch Fahrradzonen angeordnet werden. Die Regelung orientiert sich an den Regeln für Fahrradstraßen: Für Kraftfahrer gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Auch Elektrokleinstfahrzeuge können hier fahren. Die Straßenverkehrsbehörden können Fahrradzonen unter erleichterten Voraussetzungen anordnen. Verkehrszeichen Beginn Fahrradzone:
 
  • Das Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen wurde erweitert. Ziel sei, die Sicht zwischen Straße und Radweg zu verbessern. Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen wird daher in einem Abstand von bis zu je 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten, wenn ein straßenbegleitender Radweg vorhanden ist.
Lastenrad
  • Um Parkflächen speziell für Lastenfahrräder und Ladezonen vorhalten zu können, wurde ein Sinnbild „Lastenfahrrad“ eingeführt:
 
Radschnellweg
  • Das Verkehrszeichen „Radschnellweg“ wurde in die StVO aufgenommen, um Radschnellwege auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit kennzeichnen zu können:
 
Überholverbot
  • Ein neues Verkehrszeichen Überholverbot von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen wurde eingeführt:


Neue StVO-Regeln auf einen Blick. (Quelle: BMVI)
Neue StVO-Regeln auf einen Blick. (Quelle: BMVI)
 

Radfahren stärkt die Gesundheit nicht nur in Coronazeiten

Radprojektgruppe Baunatal informiert

Logo Radprojektgruppe

Dass sich Fahrradfahren positiv auf Körper und Psyche auswirkt, ist hinlänglich bekannt. Radfahren hält gesund und fit, stärkt das Immunsystem und macht den Kopf frei. Vor allem in der wärmeren Jahreszeit lassen sich Fitnesseinheiten, Naturerlebnisse und Familienausflüge per Rad bestens verbinden.

Alternative zu Bus und Bahn

In Corona-Zeiten zeigen sich die Vorteile des Radfahrens auch in weiteren Bereichen. Während der vergangenen Wochen hat sich das Fahrrad für viele zum Fortbewegungsmittel Nummer eins entwickelt. Die Mitglieder der Radprojektgruppe Baunatal weisen darauf hin, dass die Fortbewegung auf zwei Rädern die beste Alternative sei, um gerade auch längere Strecken zurückzulegen. So könne das Infektionsrisiko gemindert werden, da auch jeder Haltegriff in Bus oder Bahn ein grundsätzliches Ansteckungsrisiko berge, erläutert Hartmut Wicke, Projektleiter Radverkehr im Baunataler Rathaus. „Wer Busse und Bahnen meidet, senkt das Ansteckungsrisiko. Denn das Corona-Virus wird hauptsächlich über Tröpfcheninfektion auf kurze Distanz übertragen. Daher liegt auch die Chance, sich beim Radfahren etwas einzufangen, fast bei Null“, erläutert Wicke.

Denn Radfahrer halten nicht nur automatisch Abstand zu anderen, sie sind zudem einem geringeren Risiko ausgesetzt, sich durch das Berühren von Oberflächen zu infizieren. Wer dennoch die Ampeltaste betätigen muss oder sich bei einem Stopp z.B. am Laternenpfahl festhält, sollte Handschuhe tragen und darauf achten, sich nicht ins Gesicht zu fassen.

Radfahren wirkt vorbeugend

Radeln kommt im Zusammenhang mit der Lungenkrankheit Covid-19 aber noch eine weitere Bedeutung zu: Es wirkt vorbeugend. Wer regelmäßig auch nur im „gemütlichen“ Tempo radelt, senkt den Blutdruck. Grundsätzlich wird bei Ausdauersportarten die Lungenmuskulatur trainiert. Beim rhythmischen Radeln wird die Lunge gut belüftet und besser durchblutet. Das Fahrrad ist gerade jetzt auch aus diesem Grund ein sinnvolles Fortbewegungsmittel und hat auch für Menschen ohne Vorerkrankung einen positiven Effekt.

Gleichzeitig nehmen aufgrund der aktuellen Einschränkungen im Alltag schwermütige Gedanken bis hin zu Depressionen zu. So mancher kann auch auf der Waage bereits eine Gewichtszunahme erkennen. Radfahren trägt dazu bei, das Gewicht zu halten und lässt auf Glückshormone wie Endorphin und Adrenalin hoffen, die helfen, etwaige Stimmungstiefs aufzuhellen.

Wenn Sie weitere Informationen zum Radverkehr haben möchten oder Anregungen und Beschwerden zum Radverkehr weitergegeben möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Projektleiter Radverkehr Hartmut Wicke unter Telefon: 0561/4992-288 oder E-Mail hrtmtwckstdt-bntld in Verbindung.