Telefon: 0561 4992-0

14.10.2020

„Gemeinsam meistern wir die Pandemie“

Einhaltung der Schutzmaßnahmen, Heizpilze und Zelte in der Gastronomie

Bürgermeisterin appelliert an Einhaltung der Schutzmaßnahmen

© dottedyeti – stock.adobe.com

Die Corona-Pandemie hat Deutschland weiterhin fest im Griff. Die dynamische Entwicklung im Laufe der zurückliegenden Woche zeigt, wie schnell sich die Lage ändern kann. Nicht nur die Großstädte, auch kleinere Kommunen wie zum Beispiel Remscheid oder Hamm können von heute auf morgen zum Hotspot werden.

Im Landkreis ist die Zahl der Menschen, die sich mit dem Corona-Virus infizieren, noch verhältnismäßig gering, aber stetig steigend. „Das Virus existiert nach wie vor auch in unserer Region“, betont Bürgermeisterin Silke Engler. 

Seit mehr als einem halben Jahr leben auch die Menschen in Baunatal mit der Pandemie und deren Folgen. Zwar ist das Leben in vielen Bereichen wieder normaler geworden. Doch das Virus bestimmt nach wie vor den Alltag. Ob beim Bummeln oder Einkaufen, in Bussen und Bahnen, ebenso bei Veranstaltungen, Kino- oder Theaterbesuchen und bei Privatfeiern - die Einhaltung der AHA-Regeln bleibt oberstes Gebot. Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, diese Begriffe und deren Bedeutung haben selbst die Kleinsten verinnerlicht. Ebenso wichtig ist das regelmäßige Lüften der Arbeits- und Privaträume.

„Wir sind verhältnismäßig gut durch den Sommer gekommen, dank Ihrer Disziplin, Ihres Verständnisses und Ihrer Einsicht. Für Ihr zumeist vorbildliches Verhalten sprechen wir Ihnen allen ein herzliches Dankeschön aus“, sagt die Bürgermeisterin. Gleichzeitig appelliert Silke Engler eindringlich an die Bürger, die geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie weiterhin einzuhalten. „Wir sind im Herbst angekommen. In ganz Deutschland steigen die Zahlen täglich. Niemand weiß, wie sich die Lage weiter entwickeln wird. Es bleibt das Ziel, eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Wenn wir als Stadtgemeinschaft weiterhin an einem Strang ziehen, werden wir gemeinsam diese Zeit meistern, da bin ich mir sicher “, unterstreicht die Bürgermeisterin.

Auch die Stadt Baunatal lässt ausnahmsweise während der Wintermonate das Aufstellen von Heizpilzen und Zelten im Außenbereich der Gastronomie zu. Der Landrat hatte sich für die Nutzung der Wärmestrahler in den Kommunen des Landkreises Kassel ausgesprochen.


Heizpilze im Außenbereich der Gastronomie

Stadt Baunatal erlaubt Wärmestrahler und Zelte während der Winterzeit

„Auch in der kälteren Jahreszeit muss es Möglichkeiten für die Gastronomie in den Kommunen im Landkreis Kassel geben, den Außenbereich zu nutzen", unterstreicht Landrat Uwe Schmidt in einer Pressemitteilung des Landkreises. Gemeinsam mit Vizelandrat Andreas Siebert entwickelte er daher ein vom Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen erarbeitetes Maßnahmenpaket, das praktikable Vorschläge im Interesse sowohl der Bürger als auch der Gastronomen beinhalte, sind sich Schmidt und Siebert einig.

Zu diesen Maßnahmen gehört die Beibehaltung der großzügigen Handhabung von Außengastronomieflächen durch die kommunalen Ordnungsämter und eine möglichst unbürokratische Genehmigung von baugenehmigungsfreien Seitenwänden und Windfängen bis Ende März 2021. Außerdem spricht sich die DEHOGA gegen Verbote von Heizpilzen und für das Ausschöpfen von Sperrzeitregelungen aus und empfiehlt Decken und Kissen. „Der Einsatz von Heizpilzen ist aus Umweltgesichtspunkten umstritten. Wir schließen uns der Position des Präsidenten des Umweltbundesamtes an, das Heizpilze in der Gastronomie für einen Übergangszeitraum während der Dauer der coronabedingten Hygienevorgaben für vertretbar hält“, so Schmidt und Siebert weiter.

Der Landkreis selbst sei nicht Genehmigungsbehörde für die Außengastronomie. „Wir appellieren an die kreisangehörigen Kommunen, die aktuelle Situation der örtlichen Gastronomie in den Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Wenn wegen der Corona-Pandemie Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum schließen müssen, würde dies eine dauerhafte Belastung der Attraktivität der Städte und Gemeinden bedeuten“, so der Landrat.

Stadt Baunatal unterstützt Gastronomie

Die Stadt Baunatal schließt sich dem Standpunkt des Landrates Uwe Schmidt und seines Stellvertreters Andreas Siebert an. „Auch wir sind uns sehr darüber bewusst, dass Heizpilze aus Klimaschutzgründen keine zu bevorzugende Lösung sind. Die Stadt Baunatal hatte sich daher in der Vergangenheit bereits grundsätzlich gegen Wärmestrahler im Außenbereich der gastronomischen Einrichtungen ausgesprochen. Aber angesichts der schwierigen Lage, in der sich auch die Gastronomen in Baunatal aufgrund der Corona-Pandemie befinden, lassen wir ausnahmsweise das Aufstellen der Heizpilze in diesem Winter zu. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, unsere heimischen Gastwirte und Restaurantbesitzer zu unterstützen“, führt Bürgermeisterin Silke Engler die Position der Stadt aus.


Verfahren für das Aufstellen erdgeschossiger Zelte

Die Stadt Baunatal möchte den Gastronomiebetrieben, wo es möglich ist, die Erweiterung der Außenflächen für die kalte Jahreszeit ermöglichen. Dazu gilt folgendes Verfahren:

  1. Wo ausreichend Platz zur Verfügung steht (auch unter Berücksichtigung von Fußgängerverkehr/ Rettungswegen etc.) soll das Aufstellen von temporären Lösungen wie Zelten befristet bis zum 30.4.2021 erlaubt werden.
  2. Die Genehmigung dazu können nur Gastronomen beantragen, die keine Verstöße gegen die Hygieneschutzbestimmungen zu verantworten haben.
  3. Jeder Gastronom, der seine Fläche draußen erweitern will, muss auch für diesen Ort einen Hygieneplan vorlegen.
  4. Für Flächen, die der Stadt Baunatal gehören, wird schriftlich ein Gestattungsvertrag mit dem gültigen Hygieneplan ausgefertigt.
  5. Bei Verstößen gegen die Corona-Auflagen muss innerhalb von fünf Werktagen der Außenbau entfernt werden.

Anträge können ab sofort gestellt werden an chrlsmllrstdt-bntld oder rlfwbrstdt-bntld

Bei der Nutzung der Heizpilze und im Zeltbetrieb muss der Brandschutz berücksichtigt werden.


Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus angepasst

Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus angepasst:

  • Private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sind auf max. 50 Personen begrenzt.
  • Für Feiern in privaten Räumen wird eine Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen dringend empfohlen.
  • Für öffentliche Veranstaltungen gilt weiterhin eine Begrenzung auf 250 Personen.
  • Die bisherige 3-Quadratmeter-Regelung u.a. bei Kulturveranstaltungen, im Theater und in Kinos entfällt, ebenso in Schwimmbädern, Supermärkten, Geschäften etc. Es gelten die allgemeinen Abstands- und Kontaktregeln.
  • In Wahlräumen und in Wahlkabinen sowie auf Bahnsteigen und an Haltestellen gilt jetzt ebenfalls die Maskenpflicht.
  • Gastwirte dürfen Gäste künftig nach deren Ausweis fragen und Kontaktdaten überprüfen.
  • Die bestehenden Regelungen zu Reisebestimmungen/Beherbergungsverboten gelten weiter (Stand 13.10.2020).

Die neuen Verordnungen gelten ab dem 19.10.2020 bis zum 31.01.2021