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Der Bußgeldkatalog

Paragraphen

Das Fahrrad ist ein Fahrzeug und der Radfahrer somit ein Fahrzeugführer mit allen Rechten und Pflichten die auch für den motorisierten Verkehr gelten. Deshalb ist das Begehen von Ordnungswidrigkeiten nicht nur für Autofahrer recht kostspielig, sondern auch für Radfahrer. Es gelten die allgemeinen Regeln für den Fahrzeugverkehr, wenn für Radfahrer nichts Spezielles geregelt ist. 

Der Bußgeldkatalog beinhaltet die Vorschriften zur Erteilung einer Verwarnung sowie die Höhe eines zu zahlenden Verwarnungs- oder Bußgeldes. Fahrradfahrer mit Führerschein müssen sich zunächst keine Sorgen um Punkte in Flensburg machen, denn diese gibt es meistens erst ab einem Betrag von 60,00 €. Alles was darunter liegt gilt als Verwarnungsgeld.
Die Grundlage der nachfolgenden Verwarn- oder Bußgeldbeträge ist der Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten vom 01.05.2014.

Mobiltelefone – auch für Radfahrer tabu

Mobiltelefone – auch für Radfahrer tabu

Mittlerweile verfügt fast jeder über ein mobiles Telefon, um auch im Alltag flexibel und zu jedem Zeitpunkt erreichbar zu sein. Doch nicht nur bei Autofahrern führt das Handy zu einem hohen Risiko. Auch bei Fahrradfahrern kann dadurch die Lenkerkontrolle verloren gehen. Wird man dabei erwischt während der Fahrt zu telefonieren, Fotos zu schießen, SMS zu schreiben oder andere Funktionen seines Handys zu nutzen, beträgt das derzeitige Verwarnungsgeld 25,00 €. Empfohlen wird deswegen, auch bei Radfahrern, eine Freisprecheinrichtung, jedoch ohne Ohr- oder Kopfhörer zu integrieren, um legal telefonieren zu können und trotzdem die Geräusche von außen wahrnehmen zu können.

 

Fußgängerbereiche

Normalerweise gehören Radfahrer auf die Fahrbahn, wenn es keinen Radweg gibt. Der Gehweg ist dabei immer tabu, wenn er nicht ausdrücklich für Radfahrer freigegeben ist. Oft werden jedoch auch Fußgängerbereiche, obwohl diese durch gesonderte Zeichen für Fahrradfahrer gesperrt sind, benutzt. Missachtet man diese Vorschrift und werden andere dadurch behindert, wird dies mit einem Verwarnungsgeld von 20,00 € geahndet. Bei einer Gefährdung anderer kostet dies 25,00 €. Kommt es zu einem Unfall sind es 30,00 €.

„Bei Rot bleib stehen, erst bei Grün darfst du …“

Bei Rot bleib stehen, erst bei Grün darfst du …

Auch Radfahrer müssen im Straßenverkehr auf die Ampelschaltung achten. Das Überfahren einer roten Ampel wird dabei zu einer teuren und sehr gefährlichen Aktion. Alleine die Missachtung eines Rotlichtes der Lichtzeichenanlage kostet dabei 60,00 €. Wurden dadurch jedoch gar noch andere gefährdet oder kam es zu einem Unfall, liegt das Bußgeld zwischen 100,00 € und 120,00 €.

Noch teurer wird es, wenn die Rotphase bereits länger als 1 Sekunde andauerte. Das Bußgeld beträgt dabei alleine 100,00 €.
Gefährdet man dabei andere, kostet dies 160,00 €. Grundsätzlich gibt es bei der Überquerung einer roten Ampel zusätzlich zum Bußgeld einen Punkt in Flensburg.

Überqueren Fahrradfahrer, Fußgänger oder andere nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke liegt der Regelbetrag bei satten 350,00 € und vier Punkten in Flensburg.

 

Vorgeschriebene Fahrtrichtungen

Vorgeschriebene Fahrtrichtungen

Als Einbahnstraßen gelten Straßen in die der Verkehr nur in eine Richtung fahren darf. Bei Vorhandensein einer gesonderten Beschilderung können Radfahrer die Einbahnstraße in beide Fahrtrichtungen befahren. Ist jedoch dieses Zeichen nicht vorhanden, müssen sich auch Radfahrer an die Einbahnstraßenregelung halten. Auch im Kreisverkehr darf sich der Verkehr nur in eine Richtung bewegen. Dabei gibt es keine Ausnahmen für Fahrradfahrer. Wird die Fahrtrichtung missachtet und andere dabei behindert, beträgt das Verwarnungsgeld 25,00 €, bei einer Gefährdung anderer 30,00 €. Geschieht durch die Missachtung ein Unfall bezahlt man 35,00 €.

 

Sie sollten als Radfahrer die Goldenen Regeln des ADFC beachten:

  • Rücksicht nehmen und vorsichtig Rad fahren.
  • Nach außen selbstbewusst, innerlich aber defensiv fahren.
  • Eindeutig und vorausschauend Rad fahren. Handzeichen geben.
  • Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern suchen.
  • Abstand halten und sich Sicherheitszonen schaffen.
  • Abbiegende Autos und Lkws erfordern erhöhte Aufmerksamkeit. Stichwort: Toter Winkel.
  • Nicht als Geisterfahrer unterwegs sein.