Telefon: 0561 4992-0

Informationen

Friedhofswesen

Die Stadt Baunatal hat 8 Friedhöfe, von denen 5 Friedhöfen für Neubelegungen von Erdgräbern zur Verfügung stehen. Neubelegungen von Urnengräbern sind auf jedem Friedhof zulässig.

Bei Fragen wenden sie sich bitte an:

Kontakt

Friedhofsverwaltung
Rathaus 1. OG. Zimmer 116
Marktplatz 14
34225 Baunatal

Telefon: 0561 4992-291
Telefax: 0561 4992-165

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Unterhaltung der Friedhöfe

Für die Unterhaltung der Friedhöfe ist die Friedhofskolonne des Bauhofes zuständig. Diese umfasst 7 Mitarbeiter. Da die Mitarbeiter jeden Tag auf unterschiedlichen Friedhöfen anzutreffen sind, wenden Sie sich bei Fragen bitte ebenfalls an die Friedhofsverwaltung. Die Friedhofsverwaltung leitet diese dann gerne an die Mitarbeiter der Friedhofskolonne weiter.

Bestattungen

Auf den Baunataler Friedhöfen können grundsätzlich die Personen bestattet werden, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Baunatal waren oder innerhalb des Stadtgebietes verstorben sind

Die Bestattung von Personen, auf die diese beiden Punkte nicht zutreffen, kann im Rahmen der Friedhofsordnung der Stadt Baunatal durchgeführt werden, wenn eine Grabstätte vorhanden ist, in der weitere Bestattungen zugelassen sind, oder wenn eine Erlaubnis der Friedhofsverwaltung vorliegt.

Für die Bestattung eines tot geborenen Kindes/Leibesfrucht unter 500 Gramm, oder das vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats geboren wurde, wenden Sie sich bitte direkt an die Friedhofsverwaltung.

Dies gilt auch für die muslimischen Bestattungen, für die ein Feld auf dem Hauptfriedhof ausgewiesen ist.

Die übrigen Bestattungs- und Grabarten und die einzelnen Friedhöfe, werden Ihnen nun auf den folgenden Seiten vorgestellt. Falls Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne innerhalb der Servicezeiten zur Verfügung. Sie können uns natürlich auch gerne eine E-Mail schreiben.

Mülltrennung auf den Friedhöfen

 
 

Auf jedem unserer 8 Friedhöfe befinden sich mindestens jeweils eine Gitterbox oder eine Abfallmulde für kompostierbare Abfälle sowie eine für nicht kompostierbare Abfälle.

Mülltrennung
 

„NICHT Kompostierbare Abfälle“

  • Dekorationsgegenstände,
  • Kerzen und Grablichter,
  • Kunstblumen,
  • Kränze mit Moosgummi und Plastik,
  • Betonierte Schalen,
  • Blumentöpfe,
  • Beleuchtungen mit Batterien,
  • Lackiertes Holz,
  • Styropor,
  • Plastik aller Art,
  • Hausmüll,
  • und ähnliches.

„Kompostierbare Abfälle“

  • Pflanzen und Blumen (echte),
  • Laub,
  • Erde,
  • Rasen,
  • und ähnliches.
 

Ist der Müll nicht ordnungsgemäß getrennt, nimmt der Versorgungsbetrieb den Müll nicht an bzw. lässt sich die dann notwendige Trennung des Mülles extra bezahlen. Auf diese Weise entstehen hohe Zusatzkosten für die Entsorgung, welche vermeidbar wären.

Nach der Bestattung

Trauergestecke und Trauerkränze

Wir bitten darum, den Trauerschmuck von der Bestattung nach einer angemessenen Zeit von der Grabstätte zu nehmen.

Absenken und Auffüllen der Gräber

Nach der Beisetzung entsteht zuerst ein Grabhügel, die frische Erde muss sich erst noch setzen. Dieser Vorgang dauert, je nach Bodenbeschaffenheit, Witterungsbedingungen und Jahreszeit zwischen drei und sechs Monaten. Da sich bei Urnengräbern weniger Erde setzen muss, geht es dort meist schneller.

Das erste auffüllen der Grabstätte nach der Bestattung, erfolgt nach gegebener Zeit durch die Stadt.

Auch später kann es zu Absenkungen kommen, welche in der Regel aber weniger tief ausfallen. Für diese Auffüllungen ist der Nutzungsberechtigte selbst zuständig.

Wir weisen darauf hin, dass die Grabstätte nicht mehr durch uns aufgefüllt werden kann, sobald die Grabstätte verändert wurde. Wie durch eine Umfassung, Bepflanzung oder das Legen eines Grabsteines. Für die erste Auffüllung einer Erdgrabstätte würden wir Ihnen in einem solchen Fall aber Erde (keine Blumenerde) zur Verfügung stellen.

Gestaltung der Gräber

Für die Gestaltung der Gräber gibt es, je nach Grabart, verschiedene Vorschriften, welche der Friedhofsordnung entnommen werden können.

Grabsteine

Denken Sie bitte daran, dass vor Aufstellung bzw. Legung eines Grabsteines eine Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden muss. Diese Formalität erledigt in der Regel der von Ihnen beauftragte Steinmetzbetrieb.

Dokumente