Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat zu beglaubigen. Ebenfalls dürfen Abschriften beglaubigt werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, Notare, öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen.
Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften werden ebenfalls im Bürgerbüro angefertigt.
Die Gebühr beträgt: 6,00 €
Wenn Sie Fragen haben, ob Ihre Dokumente im Bürgerbüro beglaubigt werden können und eine amtliche Beglaubigung für Ihren Verwendungszweck anerkannt wird, helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros gern weiter.