Telefon: 0561 4992-0

Melderegisterauskünfte

Einfache Melderegisterauskunft

Nach dem Bundesmeldegesetz in der zurzeit geltenden Fassung, sind die Meldebehörden (Einwohnermeldeämter) berechtigt, Personen die nicht Betroffene sind Auskünfte aus dem Melderegister (Einwohnerdatei) über 

1. Vor- und Familiennamen 

2. Doktorgrad und 

3. Anschriften einzelner bestimmter Einwohnerinnen und Einwohner zu erteilen. 

Nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz ist eine Melderegisterauskunft gebührenpflichtig. Die Gebühr kann entweder per Scheck, Überweisungsträger oder in bar entrichtet werden.

Bankverbindung:

Kasseler Sparkasse
IBAN DE73 5205 0353 0200 0000 17 (BIC: HELADEF1KAS)

Raiffeisenbank Baunatal
IBAN DE30 5206 4156 0000 1060 38 (BIC: GENODEF1BTA)

Gebühr pro Anfrage

10,00 Euro für eine einfache oder eine erweiterte Auskunft (ab 28.01.22)

27,00 Euro (mindestens) für eine Archivauskunft

55,00 Euro (mindestens) für örtliche Ermittlung

Bitte richten Sie Ihre schriftliche Anfrage an folgende Anschrift

Magistrat der Stadt Baunatal
Bürgerbüro
Marktplatz 14
34225 Baunatal

oder per Telefax an folgende Nummer: 0561 4992-180

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Telefon: 0561 4992-100

Melderegisterauskünfte mit Registrierung
für Behörden und Unternehmen - ZEMA -

Es ist möglich für berechtigte Anwender, die regelmäßig Anfragen in größerem Umfang haben, über das Internet-Portal ZEMA (Zentrale einfache Melderegisterauskünfte) schnell und wirtschaftlich auf Melderegisterdaten zuzugreifen. Das Portal kann auch Adressketten bilden (z. Zt. Hessen und Bayern), welche den Suchaufwand in erheblichem Maße reduzieren: Führt die Suchanfrage bei der Gemeinde A zu dem Ergebnis, dass die angefragte Person in die Gemeinde B verzogen ist, wird anschließend eine automatische Anfrage bei der Gemeinde B durchgeführt.

Falls Sie Interesse haben, Melderegisterauskünfte online abzufragen, ist ein Vertrag mit dem Rechenzentrum erforderlich. Sie können jederzeit Ihr persönliches Angebot anfordern. Bei jeder Abfrage wird auf strikte Einhaltung der datenschutzrechtlichen und anderer rechtlicher Bestimmungen geachtet und das ZEMA-Portal erfüllt die Anforderungen des Bundesmeldegesetzes.

 
 

Melderegisterauskünfte ohne Registrierung
für Private und kleinere Unternehmen - civex-p -

Mit diesem E-Government Service können Privatpersonen und kleinere Unternehmen ohne Registrierung sog. Bürgerauskünfte durchführen. Dabei werden Datenabfragen einfach und bequem online durchgeführt. Die einfache Melderegisterauskunft erfolgt dann im automatisierten Verfahren, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann. Die Zahlung der Gebühr erfolgt mittels der üblichen Internetzahlungsweise.

Sie könne die Melderegisterauskunft auch online abfragen. Sie finden die Abfrage für ZEMA und civex-p unter unseren Online-Diensten: